Garantie
5 Jahre Fahrzeuggarantie
Bei fast allen unserer Modelle fahren Sie 5 Jahre lang serienmäßig sorgenfrei mit der Hyundai Fahrzeuggarantie. Und dabei ist es ganz egal, ob Sie 5.000 oder 50.000 km im Jahr zurücklegen. Unsere Fahrzeuggarantie gilt ohne Kilometerlimit.
Ausnahmen der 5 Jahre-Fahrzeuggarantie:
- Car Audio inkl. Navigation und Multimedia (3 Jahre Garantie ohne Kilometerlimit)
- Hyundai IONIQ: 5 Jahre Fahrzeuggarantie (3 Jahre für Car Audio inkl. Navigation bzw. Multimedia sowie für Typ 2 Ladekabel)
ohne Kilometerlimit, 8 Jahre Garantie für die Hochvolt-Batterie oder bis zu 200.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt - Hyundai H-1: 3 Jahre Fahrzeuggarantie ohne Kilometerlimit
- Hyundai NEXO: 5 Jahre Fahrzeuggarantie (3 Jahre für Car Audio inkl. Navigation bzw. Multimedia)
ohne Kilometerbegrenzung, 8 Jahre Garantie für die Hochvolt-Batterie oder bis zu 200.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt. - Hyundai KONA: 5 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für Car Audio inkl. Navigation bzw. Multimedia sowie für Typ-2 Ladekabel) ohne Kilometerlimit, 8 Jahren für die Hochvolt-Batterie oder bis zu 200.000 km (ca. 200.000 km für KONA Elektro ab Modelljahr 2020), je nachdem, was zuerst eintritt.
Kraftstoffverbrauch (Wasserstoff) für den Hyundai NEXO 120 kW (163 PS) 1-stufiges Reduktionsgetriebe: innerorts: 0,77 kg H2/100 km;
außerorts: 0,89 kg H2/100 km; kombiniert: 0,84 kg H2/100 km. CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Effizienzklasse: A+. Stromverbrauch für den Hyundai KONA Elektro 100 kW (136 PS) 1-stufiges Reduktionsgetriebe kombiniert: 15,0 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Effizienzklasse: A+.
Die angegebenen Verbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren ermittelt und in NEFZ-Werte umgerechnet.
3, 5 oder 8 Jahre Mobilitätsgarantie, je nach Modell und Fahrzeuggarantie
Im Fall eines Fahrzeugdefekts stellen wir Ihnen europaweit im Rahmen der Hyundai Mobilitätsgarantie-Bedingungen einen kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst zur Verfügung und übernehmen im Pannenfall gegebenenfalls die Kosten für Mietwagen und/oder eine Hotelunterkunft.
Des Weiteren leisten wir Unfallhilfe und bergen ggf. Ihr verunglücktes Fahrzeug. Wir versenden kostenlos die benötigten Ersatzteile und holen für Sie Ihr repariertes Fahrzeug in der Werkstatt ab. In der Zwischenzeit angefallene Fahrtkosten werden von uns erstattet und notwendige Kurzfahrten von uns übernommen. Sollte es nötig sein, kümmern wir uns auch um die Fahrzeugverschrottung Ihres Fahrzeugs.
5 Jahre Sicherheits-Checks
Zu serienmäßig sorgenfreiem Fahren gehört auch, dass Sie Ihr Fahrzeug zusätzlich zu den vorgesehenen Wartungen überprüfen lassen können.
Dafür bietet Hyundai Ihnen 5 kostenlose Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß dem Hyundai Sicherheits-Check-Heft, die Sie z. B. vor einer Urlaubsreise in Anspruch nehmen können. Die Sicherheits-Checks sind nicht erhältlich für den Hyundai H-1.
5 Jahre Lackgarantie
Für die meisten unserer Modelle gewähren wir Ihnen eine Lackgarantie von 5 Jahren ohne Kilometerlimit.
Lackgarantie gilt ab dem 3. Jahr nur für bestimmte Lackschäden.
Ausnahmen der 5 Jahre-Lackgarantie:
- Für den H-1 gilt die Lackgarantie für 2 Jahre ohne Kilometerlimit.
Weitere Garantieleistungen
Langzeit-Mobilitätsgarantie
Die Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie geben wir Ihnen kostenlos mit auf den Weg, wenn Sie die vorgeschriebene Wartung laut Garantie- und Serviceheft nach Herstellervorgabe bei einem autorisierten Hyundai Service-Partner durchführen lassen und die Anmeldung zur Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie bei Ihrem Partner in Auftrag geben. Je nach Wartungsintervall laut Garantie- und Serviceheft bietet sie Schutz für maximal 30.000 km oder 12 Monate, je nachdem, was zuerst eintritt.
Und das Beste: Sie können die Vorteile der Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie mit jeder weiteren Wartung, die der autorisierte Hyundai Service-Partner durchführt, ohne eine Begrenzung beim Fahrzeugalter bis zu maximal 200.000 km (ca. 200.000 km für KONA Elektro) Laufleistung nutzen. Für Modelle mit einem Wartungsintervall von 24 Monaten oder bis zu 30.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt, kann die Langzeit-Mobilitätsgarantie optional, gegen Berechnung auf 24 Monate oder bis zu 30.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt, erweitert werden. Egal, welches Modell Sie fahren. Es gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
2 Jahre Garantie auf Originalteile
In einen Hyundai investieren heißt in die Zukunft investieren. Wir geben 2 Jahre Garantie auf alle Originalteile und auf jedes Hyundai Originalzubehör.
12 Jahre Garantie gegen Durchrostung
Hohlraumversiegelung, verzinkte Karosserie und hochwertige Lackierung sorgen bei uns für gute Qualität. Und zu Ihrer Sicherheit gewähren wir Ihnen bei den meisten unserer Modelle 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen ohne Kilometerlimit.
Ausnahmen der 12 Jahre-Garantie gegen Durchrostung:
- Für den Hyundai H-1 gelten abweichend hiervon 10 Jahre ohne Kilometerlimit.
10 Jahre Sicherheit. Die Hyundai Neuwagenanschlussgarantie²
Sie gehen gerne auf Nummer Sicher? Bis zum Ablauf der serienmäßigen 5 Jahres-Garantie ohne Kilometerlimit3 haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich ein Garantieerweiterungspaket zu erwerben. Bei den Neuwagenanschlussgarantien stehen Ihnen gleich mehrere Optionen zur Verfügung:
Sie haben die Wahl zwischen einer Komplett4- oder einer Baugruppengarantie5.
- 1. bis 5. Jahr3: In diesem Zeitraum ist Ihr Fahrzeug über die Werksgarantie serienmäßig abgesichert.
- 6. bis 8. Jahr: Zum Ablauf der Herstellergarantie haben Sie die Wahl zwischen einer Komplett4- oder Baugruppengarantie5. Diese können in Ein-, Zwei- oder Dreijahrespaketen gebucht werden – bis zu einer Höchstfahrleistung von 200.000 km (160.000 km für KONA Elektro) ist Ihr Fahrzeug hiermit versichert.
- 9. und 10. Jahr: Darüber hinaus kann für das neunte und zehnte Jahr noch einmal jährlich die Baugruppengarantie5 abgeschlossen werden – sofern Ihr Fahrzeug dann noch unterhalb 180.000 km Laufleistung liegt.
Gerne informiert Sie Ihr Hyundai Vertragshändler vor Ort über die Möglichkeiten zur Verlängerung der serienmäßigen
Hyundai Fahrzeuggarantie, auch für Ihren H-1.
Die angegebenen Verbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren ermittelt und in NEFZ-Werte umgerechnet.
Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a PKWs-EVK in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein dem Vergleich der verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, der gewählten Rad- und Reifengröße, der Masse des Fahrzeugs und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT, Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1,73760 Ostfildern (dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
Zwischenverkauf und Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten.